Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Th. Funk & Sohn GmbH („Funk“) für die Vermittlertätigkeit über die Webseite https://www.intasure.de/(die „Webseite“).
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB gelten ausschließlich für die dem Kunden gegenüber im Zusammenhang mit der Webseite erbrachten Leistungen (Vermittlung der Immobilienversicherung für Eigenheime und Ferienimmobilien im Ausland „Intasure“) von Funk.
§ 2 Leistungen von Funk
- Funk vermittelt auf der Webseite Gebäude- und Hausrat-Versicherungen für Ferienimmobilien und Zweitwohnsitze im In- und Ausland sowie für Hauptwohnsitze außerhalb Deutschlands („Intasure“). Die Dienstleistung von Funk umfasst die Beratung zum und die Vermittlung des jeweils gewünschten Versicherungsvertrages sowie dessen Betreuung. Die Feststellung sowie die regelmäßige Überprüfung der Risikosituation des Kunden durch Funk sind nicht Gegenstand der Dienstleistung. Im Schadenfall unterstützt Funk den Kunden bei der Abwicklung einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer.
- Zwischen dem Kunden und Funk kommt mit Übermittlung der Kontaktdaten des Kunden an Funk ein Versicherungsvermittlungsverhältnis (Vermittlervertrag) zustande. Der Vermittlervertrag bezieht sich ausschließlich auf das auf der Webseite vermittelte Versicherungsprodukt „Intasure“. Funk übermittelt den Versicherungsantrag an den Versicherer. Ob ein Versicherungsvertrag mit dem Versicherer zustande kommt, ist abhängig von den Bedingungen des Versicherers und dessen Annahme des Versicherungsantrags.
- Die Webseite ist für den dauerhaften Betrieb durch Funk angelegt. Dem Kunden erwächst jedoch kein Anspruch auf die zukünftige Nutzung und/oder Nutzbarkeit der Webseite. Das Leistungsangebot auf der Webseite stellt Funk nach eigenem Ermessen zur Verfügung. Funk behält sich die Einstellung oder Kürzung des Leistungsangebots ohne weitere Begründung ausdrücklich vor.
- Funk ist bestrebt, eine hohe Verfügbarkeit der Leistungen auf der Webseite herzustellen und zu erhalten. Funk übernimmt jedoch keine Gewähr oder sonstige Haftung für die Verfügbarkeit der Webseite oder des auf der Webseite dargestellten Leistungsangebots. Funk übernimmt auch keine Haftung im Fall von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen zeitweisen oder dauernden Ausfall des Leistungsangebots.
§ 3 Markt- und Informationsgrundlage
Auch wenn Funk grundsätzlich für eine Vielzahl von Versicherern tätig ist, wird auf dieser Webseite ausschließlich ein spezielles Deckungskonzept (Immobilienversicherung für Eigenheime und Ferienimmobilien im Ausland „Intasure“) vermittelt, das auf die Besonderheiten bei der Absicherung von Ferienimmobilien im nationalen und internationalen Kontext zugeschnitten ist. Auf der Webseite vermittelt Funk daher ausschließlich das Versicherungsprodukt „Intasure“. Daneben bezieht Funk keine weiteren etwaig am Markt befindlichen Versicherungsunternehmen und/oder Versicherungstarife in die Angebote ein.
§ 4 Vergütung
Für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages erhält Funk vom Versicherer eine Courtage in üblicher und von der Prämie abhängiger Höhe. Die Courtage ist von dem Versicherer als Teil seiner Erwerbs-, Abschluss- und Verwaltungskosten bereits bei der Prämienkalkulation berücksichtigt worden und wird mit der Versicherungsprämie bezahlt. Dem Kunden entstehen für die Einschaltung von Funk somit keine zusätzlichen Kosten.
§ 5 Haftung
- Funk wird die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns/Versicherungsvertreters ausüben. Funk haftet nur für Schäden, die sich aus einer schuldhaften Verletzung dieser Sorgfaltspflichten ergeben.
- Funk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in unbegrenzter Höhe, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Funk.
- Funk haftet nicht für die Folgen eines etwa unzulänglichen Versicherungsschutzes aus nicht von Funk vermittelten Verträgen.
- Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von Funk für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Beschränkungen und Begrenzungen gelten nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet Funk unbeschränkt und unbegrenzt.
- Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Kunden Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde wird Funk alle angefragten Informationen inhaltlich richtig und vollständig bekannt geben. Tatsachen, die der Kunde kennt und die für die Ermittlung des Risikos oder den Abschluss der Versicherung für den Kunde erkennbar von Bedeutung sind, wird der Kunde Funk unaufgefordert mitteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt des Versicherungsscheins zu prüfen und etwaige Abweichungen von seinem Antrag umgehend an Funk zu melden.
- Die Feststellung der Risikosituation und die Ermittlung der erforderlichen Versicherungssumme je Immobilie ist Aufgabe des Kunden. Etwaige Risikoänderungen (z. B. Vergrößerung der Immobilie, Einbau eines Whirlpools, Rückbau) sind vom Kunden umgehend an Funk zu melden, damit Funk, soweit erforderlich, eine Anpassung des Versicherungsschutzes veranlassen kann.
- Der Kunde ist für die Einhaltung seiner Obliegenheiten, die Umsetzung von Schutzempfehlungen und die Einhaltung gegenüber dem Versicherer bestehender Fristen selbst verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten, insbesondere die Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Darstellung des Risikos und zur Zahlung der Prämie, die Nichtbeachtung von Schutzempfehlungen und die Versäumnis von Fristen, kann zur Einschränkung der Leistungspflicht oder sogar zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
- Der Kunde wird einen etwaigen Schadenfall unverzüglich in Textform (etwa per E-Mail) beim Intasure-Servicecenter von Funk anzeigen, damit Ausschlussfristen des Versicherers nicht versäumt werden.
- Benachrichtigungen können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Th. Funk und Sohn GmbH, Valentinskamp 20, 20354 Hamburg
Telefon: Für Anrufe aus Deutschland 0800 99 552 442 4 (kostenfrei)
Für Anrufe aus dem Ausland 0049 40 88 141 225 7
E-Mail: [email protected].
§ 7 Datenschutz und Datensicherheit
- Der Kunde ist bis auf Widerruf in Textform damit einverstanden, dass die Kommunikation/Korrespondenz zwischen dem Kunden und Funk auch per E-Mail erfolgt. Auf die Sicherheitsrisiken der Versendung von Informationen und Dokumenten per E-Mail weist Funk ausdrücklich hin. Die Übermittlung der Daten per E-Mail erfolgt mit Transportverschlüsselung. Des Weiteren ist der Kunde damit einverstanden, sämtliche Versicherungsdokumente ausschließlich in elektronischer Form (per E-Mail) zu erhalten.
- Der Umgang mit personenbezogenen Daten auf der Webseite ist in der Datenschutzerklärung beschrieben, die unter https://www.intasure.de/datenschutzerklaerung/ in der aktuellen Fassung abrufbar ist.
- Bei einer kommerziellen Nutzung der Webseite durch Versicherungsvermittler gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 VVG sind diese verpflichtet, den datenschutzrechtlichen Vorgaben (etwa Informationspflichten gegenüber ihren Kunden aus Art. 13 ff DSGVO) selbstständig zu erfüllen.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
- Das Vermittlervertragsverhältnis mit dem Kunden unterliegt deutschem Recht.
- Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Durchführbarkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt vielmehr diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten sollte. Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die Webseiten privat nutzt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.