Hier bleiben keine Fragen offen
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zur Versicherung von Ferienimmobilien. Dass Sie sich bei Intasure jederzeit gut aufgehoben fühlen, ist uns besonders wichtig – deshalb beantworten wir ganz transparent all Ihre Fragen. Die Antworten auf die häufigsten Fragestellungen haben wir hier für Sie zusammengefasst. Sollte dennoch etwas unklar bleiben, kontaktieren Sie uns gern persönlich.
Allgemeines
Wer kann eine Versicherung bei intasure abschließen?
Eine Versicherung kann abschließen, wer Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist und den Hauptwohnsitz in der EU/EWR hat. Kund*innen und Interessent*innen, die über einen anderen Wohnsitz verfügen, bitten wir, Versicherungsangebote direkt bei intasure anzufordern: www.intasure.com
In welchen Ländern kann ich Versicherungsschutz für meine Immobilie oder meinen Hausrat erhalten?
Intasure versichert Immobilien (Ferienhäuser, Ferienwohnungen uvm.) und Hausrat in über 20 Ländern: Bulgarien – Deutschland – Frankreich – Gibraltar – Guernsey – Griechenland – Irland – Jersey – Kapverdische Inseln – Kroatien – Malta – Monaco – Niederlande – Österreich – Polen – Portugal – Spanien – Türkei – Ungarn – Zypern
Gibt es in einigen Ländern Besonderheiten, die ich beim Abschluss berücksichtigen muss?
Ja, in eigen Ländern gelten Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind. In den Ländern Spanien und Frankreich gibt es Naturkatastrophenversicherungen, die Besitzer von Wohngebäuden verpflichtend abschließen müssen. Um diese zu berücksichtigenden Besonderheiten kümmern wir uns für Sie: Jedes intasure-Angebot für Immobilien in den unter „In welchen Ländern kann ich Versicherungsschutz für meine Immobilie oder meinen Hausrat erhalten?“ genannten Ländern, beinhaltet automatisch diese Deckungserweiterung. Dabei führt intasure die Prämie für diese Deckungen auch direkt an das jeweilige Versicherungsinstitut ab. In der Türkei ist der Abschluss einer lokalen Erdbebendeckung (DASK) obligatorisch. In diesem Fall kann intasure nicht unterstützen. Intasure bietet eine Anschlussdeckung, die Entschädigungsleistungen übernimmt, soweit der Wert der Immobilie die Leistung der DASK überschreitet. Diese Deckungserweiterung steht optional zur Verfügung.
In den Versicherungsunterlagen steht, dass die Versicherung nicht haftet, wenn eine Immobilie länger als 60 Tage unbewohnt war. Was bedeutet das konkret?
Ist eine Immobilie länger als 60 Tage unbewohnt, gelten Beschränkungen. Was diese genau besagen, finden Sie im Vertragswortlaut. Sie beziehen sich vor allem auf den Verbrauch von Wasser und Öl, welche über Zähler abgerechnet wird. Daher sollten die Leitungen bei längerfristiger Abwesenheit abgestellt werden. Weiterhin ist der Verlust von Wertsachen von der Deckung ausgeschlossen.
Was ist mit „unabsichtlich verursachten Schäden“ gemeint?
Ein unabsichtlich verursachter Schaden ist die Folge einer unerwarteten bzw. fahrlässigen und nicht vorsätzlichen Handlung durch den Versicherungsnehmer und seiner Familie bzw. durch Mieter/Gäste.
Ich möchte zu Intasure wechseln und meinen bestehenden Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherer kündigen. Bei diesem beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Bei Intasure kann ich aber erst einen Vertrag 45 Tage vor Beginn der Versicherung abschließen. Gibt es die Möglichkeit, drei Monate vor Ablauf meines Vertrages ein verbindliches Angebot zu erhalten?
Das ist leider nicht möglich. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages mehr als 45 Tage vor dem Startdatum könnte das Risiko und den möglichen Deckungsumfang des Vertrages beeinflussen. Ein unverbindliches Angebot können Sie sich aber jeder Zeit selber erstellen oder durchs Service Center anfordern.
Was ist mit „ortsüblichen Steuern und Gebühren“ gemeint?
Die ortsüblichen Steuern und Gebühren umfassen die Gebühr für die Ausfertigung des Vertrages sowie die lokale Versicherungssteuer und weitere lokale Abgaben/Pflichtversicherungen (z.B. für ein Konsortium).
Wer ist im Schadenfall mein Ansprechpartner?
Ihre Anlaufstelle für alle Fragen zum Vertrag und auch im Schadenfall ist das Service Center.
Wie melde ich einen Schaden?
Im Schadenfall wenden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail an unser Service Center. Sie erhalten anschließend alle notwendigen Informationen und Unterlagen in deutscher Sprache. Das Schadenformular finden Sie hier.
Gebäude-Versicherung
Ist ein Wohnzimmer mit einer Schlafcouch auch ein Schlafzimmer?
Nein, ein Raum, der im Grundriss als Wohnzimmer angegeben und mit einer Schlafcouch ausgestattet ist, muss nicht als Schlafzimmer gezählt werden. Grundsätzlich zählt abgesehen von einigen Ausnahmen jeder Raum als Schlafzimmer. Ausnahmen sind die Küche, ein zur Küche zugehöriges Esszimmer, Wohnzimmer, Badezimmer oder Abstellkammern (bzw. ähnlicher Hauswirtschaftsräume).
Welche Gebäudesumme wird zugrunde gelegt und warum wird nicht die von mir genannte Gebäude-Versicherungssumme im Vertrag vereinbart?
Die Prämie berechnet sich an den Eigenschaften des Gebäudes, das versichert werden soll. Liegt die Gebäudesumme unter einer Million Euro, vereinbaren wir pauschal maximal eine Million Euro Erstattung zur Wiederherstellung der Immobilie. Für Gebäude mit über einer Million Euro Wiederherstellungskosten erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.
Kann die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgewählt werden?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist grundsätzlich prämienfrei mitversichert – es entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Dies dient zur Sicherheit unserer Versicherten, um auch für lokale Gegebenheiten oder bei eventuellen Ausschlüssen anderer Versicherungen in Bezug auf Feriendomizile bzw. Immobilien im Ausland abgesichert zu sein. Daher kann Sie nicht abgewählt werden.
Sind Elementarschäden versichert?
Elementarschäden sind grundsätzlich bedingungsgemäß mitversichert. Die Erdbebendeckung ist je nach Land automatisch mitversichert, ausgeschlossen oder frei wählbar.
Ist Glasbruch mitversichert?
Ein plötzlich eintretender Bruchschaden an fest installiertem Glas ist mitversichert.
Hausrat-Versicherung
Richtet sich die Versicherungssumme der Hausrat-Versicherung nach der Anzahl der Quadratmeter?
Nein, die Versicherungssumme der Hausrat-Versicherung richtet sich allein nach dem aktuellen Wiederbeschaffungswert des Hausrates im Neu-Zustand. Eine Berechnung nach Quadratmetern oder nach einem bestimmten Faktor wird nicht durchgeführt.
Ist meine Einbauküche in der Hausrat-Versicherung eingeschlossen?
In der Hausrat-Versicherung ist eine Einbauküche grundsätzlich nicht eingeschlossen, da Einbauten über die Gebäude-Versicherung zu versichern sind. Allerdings erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot für eine Hausrat-Versicherung ergänzt um zusätzliche Gebäudebestandteile wie Einbauküchen oder Einbauschränke.
Sind Elementarschäden auch versichert?
Auch Elementarschäden sind grundsätzlich bedingungsgemäß mitversichert. Erdbebendeckung ist je nach Land automatisch mitversichert oder ausgeschlossen oder frei wählbar.
Ist Glasbruch mitversichert?
Bei einem plötzlich eintretenden Bruchschaden an fest installiertem Glas ist dieser Schaden mitversichert.