Obligatorische Änderungen der Stempelsteuermeldung in Portugal.
Lloyd’s Underwriters und Lloyd’s Brussels sind derzeit verpflichtet, die von den Versicherungsnehmern erhobene Stempelsteuer an die Steuerbehörden in Portugal zu melden und zu zahlen. Dies ist auch eine wichtige Information für unsere Kunden, die Immobilienbesitz in Portugal haben.
Mit Wirkung seit dem 1. Januar 2020 hat die portugiesische Steuerbehörde neue monatliche Stempelsteuermeldepflichten eingeführt, die von allen Versicherern, die portugiesische Risiken abdecken, verlangen, dass sie neben dem Ort der Immobilie innerhalb Portugals (dh. Festland, Azoren oder Madeira) auch die Steueridentifikationsnummer (TIN oder als NIF bezeichnet) melden müssen. Dies ist eine grundlegende Änderung, da Lloyd’s diese Informationen derzeit nicht erfasst.
Es ist für alle ab dem 1. Januar 2020 bearbeiteten Geschäfte obligatorisch, die TIN und den Risikoort innerhalb Portugals zu melden. Die portugiesische Steuerbehörde hat jedoch bestätigt, dass die Frist für die Meldung und Einreichung der Erklärungen vom Januar und Februar 2020 auf April 2020 verschoben wurde, um den Versicherern zusätzliche Zeit zu geben, diese Informationen einzuholen.
Da die TIN/NIF des Versicherungsnehmers und der spezifische regionale Standort des Risikos innerhalb Portugals derzeit nicht von Lloyd’s erfasst werden, wird die Meldung dieser Informationen ab dem 1. Mai 2020 obligatorisch. Die Meldung für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. April 2020 muss über die Steuerabteilung von Lloyd’s erfolgen, hierzu werden die Makler und Coverholder kontaktiert, die portugiesische Geschäfte in diesem Zeitraum gezeichnet haben und damit der Stempelsteuer unterliegen.